Ihre Steuererklärungen. Fristgerecht. Optimiert. Erledigt.
Steuererklärungen sind kein Ort für Fehler
Eine Steuererklärung ist nicht nur ein Formular, das ausgefüllt werden muss. Sie ist das Ergebnis eines Jahres unternehmerischer Tätigkeit – und jede Zeile hat Konsequenzen. Zu viel angesetzt? Rückfragen vom Finanzamt. Zu wenig angesetzt? Steuern verschenkt. Frist versäumt? Verspätungszuschläge.
Steuererklärungen sind mehr als nur Bürokratieaufwand, deshalb ist es wichtig, sie nicht auf den letzten Drücker fertigzustellen.
Bei uns gibt es keine Fristverletzungen
Weil Ihre Buchführung bei uns digital und laufend geführt wird, müssen wir am Jahresende nicht erst Belege sortieren. Die Daten stehen bereit. Wir erstellen Ihre Steuererklärungen zeitnah nach dem Jahresabschluss und übermitteln sie elektronisch ans Finanzamt. Wir fordern nur noch an, was wirklich gebraucht wird – der Rest steht schon bereit.
Welche Erklärungen wir erstellen
| Erklärung | Für wen / was |
|---|---|
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | Für jeden umsatzsteuerpflichtigen Betrieb. Abgleich der Voranmeldungen mit dem Jahresergebnis. |
| Körperschaftsteuererklärung | Für Ihre GmbH – Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Gesellschaft. |
| Gewerbesteuererklärung | Für jeden Gewerbebetrieb. Relevanz: Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist je nach Gemeinde unterschiedlich – in Berlin liegt er aktuell bei 410 %. |
| Einkommensteuererklärung | Für Sie als Unternehmer persönlich – inkl. Einkünfte aus dem Betrieb, Vermietung und sonstige Einkünfte. |
| Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung | Bei Personengesellschaften (GbR, KG) – Aufteilung der Einkünfte auf die Gesellschafter. |
| Kapitalertragsteuer-Anmeldung | Bei Gewinnausschüttungen aus Ihrer GmbH an die Gesellschafter. |
Für Unternehmen besonders relevant
- Investitionsabzugsbeträge – Bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd geltend machen. Besonders wirksam bei Fahrzeugen, Maschinen und Werkstattausstattung.
- Sonderabschreibungen – Zusätzlich 20 % im Anschaffungsjahr abschreiben.
- Bauabzugsteuer – Anrechnung der einbehaltenen Bauabzugsteuer in der Steuererklärung.
- Gewerbesteueranrechnung – Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer bei Personenunternehmen.
Was es kostet
Steuererklärungen rechnen wir nach dem Mittelwert der Steuerberatervergütungsverordnung ab – jeweils für die Erklärungen, die wir für Sie erstellt haben.
Wie bei allen unseren Leistungen gilt: Honorar und Aufwand stehen in einem angemessenen Verhältnis.