Ihr Jahresabschluss. Mehr als eine Pflichtübung.
Für viele Betriebe ist der Jahresabschluss nur ein notwendiges Übel
Er kommt spät, er ist unübersichtlich, und er sagt Ihnen wenig. Bestenfalls liegt er im Sommer vor, oft erst im Herbst – viele Monate nach Geschäftsjahresende. Zu spät, um noch irgendetwas zu steuern. Zu abstrakt, um daraus Entscheidungen abzuleiten.
Die Bank will ihn sehen, das Finanzamt braucht ihn, aber Sie als Unternehmer ziehen keinen Nutzen daraus.
Ein Jahresabschluss, mit dem Sie nichts anzufangen wissen, ist wertlos für Ihre Unternehmensplanung.
Bei uns ist der Jahresabschluss ein Steuerungsinstrument
Weil wir Ihre Buchführung laufend und digital führen, können wir den Jahresabschluss zügig erstellen – nicht Monate später, sondern zeitnah nach Geschäftsjahresende. Und wir erklären Ihnen, was die Zahlen bedeuten.
Was genau wir tun
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – Für bilanzierende GmbHs und Einzelunternehmen.
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) – Für Einzelunternehmen unterhalb der Bilanzierungsgrenzen.
- Anhang und Lagebericht – Wenn gesetzlich erforderlich (GmbH).
- Offenlegung im Bundesanzeiger – Fristgerecht, damit keine Bußgelder entstehen.
- Gesellschafterversammlungs-Unterlagen – Beschlussvorlagen für die Feststellung des Jahresabschlusses und Gewinnverwendung.
- Abschlussgespräch – Wir besprechen die Ergebnisse mit Ihnen persönlich: Was lief gut? Wo muss nachgesteuert werden?
Warum das für Ihren Betrieb wichtig ist
- Bankgespräche – Ihre Bank will aktuelle Zahlen. Ein zügig erstellter Jahresabschluss verbessert Ihr Rating und Ihre Konditionen.
- Investitionsentscheidungen – Nur mit belastbaren Zahlen wissen Sie, ob Sie sich den neuen Transporter, die Werkstatterweiterung oder den zusätzlichen Mitarbeiter leisten können.
- Steuerplanung – Der Jahresabschluss ist der Ausgangspunkt für Investitionsabzugsbeträge, Rücklagenbildung und die Planung des Folgejahres.
- Haftungsvermeidung – Als GmbH-Geschäftsführer haften Sie persönlich bei verspäteter Offenlegung oder fehlender Insolvenzprüfung.
Was es kostet
Einnahmenüberschussrechnungen und Jahresabschlüsse rechnen wir nach dem Mittelwert der Steuerberatervergütungsverordnung ab – nach Erstellung, nicht als laufende Pauschale.
Sonderleistungen wie die Offenlegung des Jahresabschlusses, die Übermittlung der E-Bilanz oder die Erstellung des Anhangs werden gesondert abgerechnet – dafür erhalten Sie vorab ein Angebot.
Wie bei allen unseren Leistungen gilt: Honorar und Aufwand stehen in einem angemessenen Verhältnis.